Öffnungsaktion

bei erstmaligem Beihilfeanspruch

Was ist die Öffnungsaktion?

Die Öffnungsaktion bietet jedem/ jeder, die erstmalig Beihilfeanspruch erhält, die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Und das unabhängig vom Gesundheitszustand!

In der Öffnungsaktion erhältst du einen begünstigten Versicherungsschutz: Der begünstigte Versicherungsschutz setzt auf den Leistungen der Beihilfe auf, erweitert sie jedoch nicht. Es ist also die sogenannte beihilfekonforme Restkostenversicherung: Die Erstattungssätze des Versicherungsschutzes sind so ausgestaltet, dass diese zusammen mit dem Beihilfeanspruch nicht mehr als hundert Prozent betragen. Somit ist keine Absicherung des Einbettzimmers und keine Absicherung eines Ergänzungstarifs möglich.

Der erste Antrag zählt...

Ganz wichtig ist, dass du die Öffnungsaktion nur bei dem Versicherungsunternehmen in Anspruch nehmen kannst, bei dem du deinen ersten verbindlichen Antrag gestellt hast.

Deswegen empfehlen wir dir eine sogenannte anonyme Risikovorabanfrage, wenn es bei dir gesundheitliche Besonderheiten gibt, um zu prüfen welche Absicherung für dich möglich ist und ob die Öffnungsaktion für dich in Frage kommt. 

Welche Fristen habe ich zu beachten?

Für Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger gilt eine Frist von 6 Monaten.

Du musst also innerhalb von sechs Monaten nach deiner erstmaligen Verbeamtung (maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses) den Antrag bei der privaten Krankenversicherung gestellt haben. 

Anonyme Risikovorabanfrage

Wie der Name schon sagt ist die anonyme Risikovorabanfrage anonym und stellt keinen Antrag dar.

So kannst du ohne Sorgen prüfen lassen, in wiefern sich mögliche Gesundheitliche Besonderheiten auf den Versicherungsschutz auswirken. 

Du bekommst eine verbindliche Auskunft und weißt direkt, woran du bist und welche Möglichkeiten für dich bestehen. Bei der Antragstellung kannst du dich dann ganz unkompliziert auf das Ergebnis der Vorabanfrage berufen. 

Sende uns gerne eine Nachricht und ein Ansprechpartner/ eine Ansprechpartnerin aus deiner Region meldet sich bei dir.