Das Beihilfesystem
so funktioniert's:
Was bedeutet die Beihilfe?
Wenn du Anspruch auf Beihilfe hast, bedeutet das, dass dein Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall übernimmt.
Dies macht er, da er eine besondere Fürsorgepflicht für seine Beamtinnen und Beamten hat.
Hierbei gibt es unterschiedliche Regelungen für die einzelnen Bundesländer sowie für den Bund.
Da dein Dienstherr nur einen Teil der Kosten übernimmt, kannst du den anderen Teil über die sogenannte “Restkostenabsicherung” im Rahmen der privaten Krankenversicherung absichern.
Die private Restkostenabsicherung
Deinen persönlichen Beihilfeanspruch ergänzt du durch die sogenannte Restkostenabsicherung.
Bekommst du 50% Beihilfe, sicherst du die anderen 50% privat ab.
Hierbei kannst du deinen Versicherungsschutz individuell gestalten. Von der Basis-Absicherung bis zum absoluten Premium-Schutz. Lasse dich hierzu auf jeden Fall individuell beraten!
Im Laufe deines Lebens ändert sich dein Beihilfeanspruch - z.B. wenn du dein 2. Kind bekommst oder spätestens, wenn du in Pension gehst.
Wenn sich hierdurch dein Beihilfeanspruch auf 70% erhöht, brauchst du nur noch die verbleibenden 30% absichern. Die private Krankenversicherung ist hierbei flexibel an deine Situation anpassbar.
Wichtige Ereignisse & Zeitpunkte
Es gibt verschiedene Zeitpunkte, die Änderungen in deiner persönlichen Situation oder auch im Hinblick auf deinen Beihilfeanspruch mit sich bringen.
Hierzu gehören unter anderem:
- Start deiner Beamtenlaufbahn
- Abschluss der Ausbildung/ des Referendariats/ des dualen Studiums
- Familienzuwachs - Heirat sowie die Geburt eines Kindes
- Kauf einer Immobilie
- Pension
- …
Denk immer daran, deine Absicherung an deine Situation anzupassen.